
Zulassung
Der 19. Hessische Gestaltungspreis wird von der Handwerkskammer Wiesbaden durchgeführt. Der Wettbewerb ist gestartet. Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort abgerufen werden.
Teilnahme
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind berechtigt
- Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk haben und selbständig einen bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder dort angestellt sind.
- Handwerkerinnen und Handwerker, die selbständig in Hessen tätig sind und eine Qualifikation haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht.
- Mitgliederinnen und Mitglieder des Verbandes Keramik Hessen e.V. oder des Bundesverbandes Kunsthandwerk (BK).
- Nicht zugelassen sind Lehrerinnen und Lehrer, Dozenten und Ausbilderinnen und Ausbilder, die hauptberuflich an Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks tätig sind.
Zur Teilnahme am Nachwuchs- und Gesellenpreis sind berechtigt
- Gesellinnen und Gesellen bis 27 Jahre (Stichtag: 11. Juli 2025), die einen Handwerksberuf erlernt haben und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Arbeiten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis) oder mit ihrem Gesellenstück (ausschließlich zum Gesellenpreis).
- Auszubildende bis 26 Jahre (Stichtag: 11. Juli 2025), die einen Handwerksberuf erlernen und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Objekten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis).
Wettbewerbsleistung
- Die Wettbewerbsarbeit muss eine eigenständige, kreative Leistung sein, die selbst entworfen und ausgeführt wurde. Sie kann aus mehreren Teilen bestehen.
- Arbeiten, die nur unter fremder Mithilfe angefertigt werden konnten, müssen maßgeblich von den Teilnehmerinnen bzw. dem Teilnehmer beeinflusst sein. Die Person, die mitgearbeitet hat, muss benannt werden.
- Die Arbeit darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Meisterstücke sind ausdrücklich zum Wettbewerb zugelassen, sowie Abschlussarbeiten von Absolventinnen und Absolventen von Akademien, Fachschulen und Fachhochschulen für handwerkliche Gestaltung in Hessen.
- Gesellenstücke werden ausschließlich mit dem Gesellenpreis prämiert.
- Objekte, die während der Ausbildung entstanden sind, werden ausschließlich mit dem Nachwuchspreis prämiert.
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die Objekte anhand folgender Kriterien:
- Gestaltung
- material- und funktionsgerechte Ausführung
- zukunftsweisende Idee
Preise
Der Gestaltungspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Er wird in den folgenden vier Kategorien mit je 2.000 Euro vergeben. (Beispielhaft sind einige Produktzuordnungen für die Kategorien aufgeführt)
Möbel + Skulpturen
Tische, Stühle, Schränke, Regale, Raumteiler, Betten, Stelen, Außenobjekte
Wohnen + Leben
Wohnaccessoires, Geschirr, Gläser, Vasen, Decken, Teppiche, Leuchten, Fotografie, Buchbinderarbeiten, Papier, Video, Lichtobjekte, Experimentelles, Raumgestaltung
Mode + Accessoires
Mäntel, Kleider, Taschen, Gürtel, Schuhe, Hüte, Schals, Dessous
Schmuck + Gerät
Ringe, Ketten, Ohrringe, Broschen, Bestecke, Gold- und Silbergeräte
Zur Nachwuchsförderung werden im Rahmen des Hessischen Gestaltungspreis zwei weitere Preise in Höhe von je 1.000 Euro vergeben: Gesellenpreis und Nachwuchspreis.
Wettbewerbsverlauf
Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung ist das Wettbewerbsverfahren zweistufig:
Die erste Stufe ist die Fotojury am Dienstag, 22. Juli 2025. Hier wählt die Jury die Wettbewerbsbeiträge, die zur Objektjury zugelassen werden, anhand der Fotos und der Erläuterungstexte aus. Die ausgewählten Objekte werden zur Objektjury zugelassen.
Die zweite Stufe ist die Objektjury am Mittwoch, 30. Juli 2025. Die Jury wählt in dieser Sitzung die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Wettbewerbsbeiträge werden vor Ort juriert und sind daher anzuliefern. Alle Objekte, die zur Objektjury zugelassen sind, werden in den Katalog aufgenommen sowie in einer Ausstellung im Anschluss an die Preisverleihung in der Handwerkskammer Wiesbaden präsentiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach beiden Juryterminen per E-Mail über das Ergebnis informiert. Es besteht kein Anspruch auf Begründung der Jury-Entscheidung.
Anlieferung der Arbeiten zur Objektjury
Die Anlieferung der namentlich (Name des Teilnehmenden sowie des Objektes) gekennzeichneten Wettbewerbsbeiträge erfolgt am Dienstag, 29. Juli 2025 zwischen 8 bis 16 Uhr an
die Handwerkskammer Wiesbaden – Meistersaal – Bierstadter Straße 45 in 65189 Wiesbaden.
Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Britt Fröse, Telefon 0611 136-158.
Jury
Die Jury ist unabhängig und berechtigt die Preisgelder anders aufzuteilen als oben aufgeführt. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des gestaltenden Handwerks sowie je einem Vertreter beziehungsweise Vertreterin des Wirtschaftsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern. Zur Jury gehört auch eine Vertreterin der durchführenden Kammer als beratendes Mitglied ohne Stimmberechtigung.
Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail an gestaltungspreis @hwk-wiesbaden.de
Einsendungen per Post sind ausgeschlossen.
Einzureichen sind:
- Der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen. Er enthält neben den allgemeinen Angaben zum Wettbewerb einen Erläuterungstext/Dokumentation (maximal 1 DIN A 4 Seite – dies entspricht etwa 2.500 Zeichen inklusiv Leerzeichen) anhand dessen die Besonderheiten der Arbeit nachvollziehbar beschrieben sind. Material, Herstellungstechniken, besondere Eigenschaften sowie Größe und Gewicht sind zu benennen.
- In den Bewerbungsbogen können maximal drei Fotografien eingefügt werden deren Größe, Qualität und Aussage eine ausreichende Beurteilung der dargestellten Arbeit ermöglichen.
- Der ausgefüllte Bewerbungsbogen darf die Größe von 3 MB nicht überschreiten.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde am Dienstag, 19. August 2025 um 18 Uhr im Meistersaal der Handwerkskammer Wiesbaden. Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs werden hierzu eingeladen.
Ausstellung
Im Anschluss an die Preisverleihung werden die ausgewählten und bepreisten Objekte von Mittwoch, 20. bis Freitag, 29. August 2025, im Rahmen einer Ausstellung im Meistersaal der Handwerksammer Wiesbaden präsentiert.
Katalog
Nach der Preisverleihung im August 2025 kann ein Katalog mit den prämierten und weiteren ausgewählten Arbeiten an dieser Stelle herungergeladen werden.
Veröffentlichungsrechte
Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer übertragen die Veröffentlichungsrechte an Fotos und Zeichnungen für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf den Veranstalter.
Versicherung
Die Arbeiten sind vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Abholung inklusiv der Transporte im Rahmen unserer Ausstellungsversicherung versichert. Nach dem Abholdatum erlischt die Versicherungsgewähr.