Zulassung
Im Jahr 2026 findet eine Sonderedition des Hessischen Gestaltungspreises statt, die von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in Kooperation mit World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 ausgerichtet wird.
Teilnahme
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind berechtigt
- Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk haben und selbständig einen bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder dort angestellt sind.
- Handwerkerinnen und Handwerker, die selbständig in Hessen tätig sind und eine Qualifikation haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht.
- Handwerkerinnen und Handwerker, die in Hessen in Vollzeit eine berufliche Fortbildung durchlaufen (z. B. Meisterschule o. ä.) und daher zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht berufstätig sind.
- Inhaber akademischer Grade/Abschlüsse wie Diplom-Designer, Diplom-Gestalter, Master of Arts, Bachelor of Arts sowie Gestalter im Handwerk und Staatlich geprüfte Gestalter/Designer.
- Nicht zugelassen sind Lehrerinnen und Lehrer, Dozenten und Ausbilderinnen und Ausbilder, die hauptberuflich an Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks tätig sind.
Zur Teilnahme am Nachwuchs- und Gesellenpreis sind berechtigt
- Gesellinnen und Gesellen bis 28 Jahre (Stichtag: 10. Juli 2026), die einen Handwerksberuf erlernt haben und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Arbeiten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis) oder mit ihrem Gesellenstück (ausschließlich zum Gesellenpreis).
- Auszubildende bis 26 Jahre (Stichtag: 10. Juli 2026), die einen Handwerksberuf erlernen und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Objekten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis).
- Handwerkerinnen und Handwerker, die in Hessen in Vollzeit eine berufliche Fortbildung durchlaufen (z. B. Meisterschule o. ä.) und daher zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht berufstätig sind.
Wettbewerbsleistung
- Die Wettbewerbsarbeit muss eine eigenständige, kreative, selbst entworfene und ausgeführte Leistung sein. Sie kann aus mehreren Teilen bestehen.
- Arbeiten, die nur unter fremder Mithilfe angefertigt werden können, müssen maßgeblich von den Teilnehmenden beeinflusst sein. Die mitarbeitende Person muss benannt werden.
- Die Arbeit darf nicht älter als vier Jahre alt sein (Stichtag: 1. Juli 2022).
- Meisterstücke sind ausdrücklich zum Wettbewerb zugelassen sowie Abschlussarbeiten von Absolventen von Akademien, Fachschulen und Fachhochschulen für handwerkliche Gestaltung in Hessen.
- Gesellenstücke und Objekte, die während der Ausbildung entstanden sind, werden ausschließlich mit dem Gesellen- beziehungsweise Nachwuchspreis prämiert.
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die Objekte anhand folgender Kriterien:
- Gestaltung
- Material- und funktionsgerechte Ausführung
- Idee
Preise
Der Gestaltungspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Er wird in den folgenden vier Kategorien mit je 2.000 Euro vergeben (beispielhaft sind einige Produktzuordnungen für die Kategorien aufgeführt).
Möbel + Skulpturen
Tische, Stühle, Schränke, Regale, Raumteiler, Betten, Stelen, Außenobjekte
Wohnen + Leben
Wohnaccessoires, Geschirr, Gläser, Vasen, Decken, Teppiche, Leuchten, Fotografie, Buchbinderarbeiten, Papier, Video, Lichtobjekte, Experimentelles, Raumgestaltung
Mode + Accessoires
Mäntel, Kleider, Taschen, Gürtel, Schuhe, Hüte, Schals, Dessous
Schmuck + Gerät
Ringe, Ketten, Ohrringe, Broschen, Bestecke, Gold- und Silbergeräte
Zur Nachwuchsförderung werden im Rahmen des Hessischen Gestaltungspreises zwei weitere Preise in Höhe von je 1.000 Euro vergeben: Gesellenpreis und Nachwuchspreis.
Wettbewerbsverlauf
Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung ist das Wettbewerbsverfahren zweistufig:
1. Stufe Fotojury - 9. Juni 2026
Die Jury entscheidet anhand der eingereichten Fotos und Begleittexte, welche Objekte in die nächste Juryrunde zugelassen werden.
2. Stufe Objektjury - 23. Juli 2026
In dieser Juryrunde werden die Objekte im Original bewertet. Die Jury wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Alle Objekte, die zur Objektjury zugelassen wurden, werden in den Ausstellungskatalog aufgenommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden schriftlich über das Ergebnis und das weitere Verfahren informiert. Es besteht kein Anspruch auf Begründung bei Ablehnung der Wettbewerbsarbeit.
Anlieferung der Arbeiten, die zur Objektjury ausgewählt wurden
- Die Anlieferung der Objekte erfolgt am Montag, den 20. Juli 2026 zwischen 8 und 17 Uhr an das Berufsbildungs- und Technologiezentrum Bensheim, Werner-von-Siemens-Straße 30, 64625 Bensheim.
Die Objekte müssen bitte namentlich gekennzeichnet werden. - Die Abholung der Objekte, die nicht ausgewählt wurden, muss am Freitag, den 7. August 2026, von 8 bis 16 Uhr erfolgen.
Jury
Die Jury ist unabhängig und berechtigt die Preisgelder anders aufzuteilen als oben aufgeführt. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des gestaltenden Handwerks sowie je einem Vertreter beziehungsweise Vertreterin des Wirtschaftsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern und der WDC.
Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das war die Jury des 19. Hessischen Gestaltungspreises 2025.
Bewerbung zum Wettbewerb
Anmeldeschluss ist Montag, 25. Mai 2026
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Dabei können maximal drei Fotos hochgeladen sowie Erläuterungstexte eingegeben werden, die Material, Herstellungstechnik, besondere Eigenschaften o. ä. beschreiben. Einsendungen per Post sind nicht zugelassen.
Hier können Sie sich für den Gestaltungspreis bewerben.
Preisverleihung
Die Preise werden in einem feierlichen Rahmen am Samstag, den 19. September 2026, verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu vorab eine Einladung erhalten.
Veröffentlichungsrechte
Die Wettbewerbsteilnehmer übertragen die Veröffentlichungsrechte an Fotos und Zeichnungen für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf den Veranstalter.
Versicherung
Die Arbeiten sind vom Zeitpunkt des Eingangs im BTZ Bensheim (Ort der Anlieferung) bis zu ihrer Abholung versichert. Ebenso ist der Transport der Objekte der Preisträger vom BTZ Bensheim zur Ausstellung versichert.
Der Transport der Objekte bis zum BTZ Bensheim (Ort der Anlieferung) ist nicht durch den Veranstalter versichert. Des Weiteren erlischt nach dem Abholdatum ebenfalls die Versicherungsgewähr.